Frantisek FURCH begann 1981 in seiner kleinen Gitarrenbauwerkstatt in der Tschechei einige inovativen Instrumente zu entwickeln. Der Erfolg lies nicht lange auf sich warten. Heute steht der Name FURCH für hervorragende Qualität in Klang und Verarbeitung und zählt zu dem Besten was man "Made in Europe" finden kann.
Das Modell OOM31-SR VINTAGE viel uns aufgrund des sehr warmen, angenehmen Tones auf. Parlour Modelle neigen häufig dazu sehr mittig (topfig) und scharf zu klingen. Nicht aber die Furch OOM 31 SR.
Die leicht dunkel gefärbte Fichtendecke sieht auf den ersten Blick aus wie Zedernholz und verleiht der Gitarre klanglich die nötige Wärme. Die mittleren und die hohen Frequenzen strahlen warm und bringen das Instrument rundum zum singen. Der Lack erinnert an einen gealterten Schelllack. Das Instrument glänzt nicht wie ein Spiegel und ist aber auch nicht ganz Seidenmatt. Alles in allem ein wunderschönes Instrument auf allen Ebenen!
In dieser Version ist das Instrument bereits mit einem der besten Tonabnehmer am Markt ausgestattet. Der LR BAGGS Elemet Active klingt sehr natürlich. Im Gegensatz zu typischen Steg-Tonabnehmern für akustische Gitarren, die meistens abhängig von der Saiten-Kompression ihren Sound entwickeln, wurde das Element System dafür entwickelt, um die tatsächliche Bewegung der Gitarrendecke einzufangen. Das Herzstück des Pickups ist eine, nur zwei tausendstel Zoll dicke, flexible Sensorfolie, welche auch die zartesten Nuancen der Gitarre einfängt. Diese Folie verfolgt selbst kleinste Bewegungen der Decke welche natürlich auch von dem Saitendruck ausgelöst werden. Dadurch entfesselt der Element eine unvergleichliche Dynamik und Kompression, wobei durch die minimalistische Konstruktion des Tonabnehmers keinerlei Einfluss auf die akustischen Eigenschaften der der Gitarre genommen wird. Diese Eigenschaften garantiert einen hohe Wiedergabetreue gepaart mit schier endloser Spieldynamik.
Ab dem 02.01.2017 erhalten sie von uns auf jeder Rechnung einen Herkunftsnachweis darüber, dass die bei diesem Instrument verwendeten Palisander- oder Bubinga-Hölzer aus legalem Bestand und Handel
stammen.
Der Grund ist der folgende:
Auf der Artenschutzkonferenz in Johannesburg wurde im September 2016 beschlossen, dass alle Palisander- und Bubingaarten in den sogenannten CITES II Anhang aufgenommen werden. Die Einstufung in CITES
II bedeutet, dass bereits ab 2. Januar 2017 der Handel mit diesen Hölzern weltweit zwar nicht verboten ist, aber kontrolliert wird. Für Hersteller, Groß- und Einzelhändler sowie Gitarrenbauer ergibt
sich daraus eine Menge zusätzlicher Buchhaltung nicht aber für Sie als Endkunden.
Was bedeutet die Neuregelung für Musiker bzw. Eigentümer von Instrumenten?
Für den reinen Besitz sind keine Nachweisdokumente erforderlich.
Reisen innerhalb der EU:
Bei Reisen innerhalb der EU sind keine Vorkehrungen zu treffen.
Reisen in das Nicht-EU Ausland:
Bei der Reise in ein Nicht-EU Land ist die Mitnahme von Musikinstrumenten, die betroffene Hölzer beinhalten, ohne Vorlage von Dokumenten gestattet, sofern das Gewicht der von CITES II betroffenen
Hölzer in allen Musikinstrumenten zusammen weniger als 10 KG beträgt. Das Gewicht von Transportbehältnissen und Zubehör wird nicht mit eingerechnet.
Weiterverkauf:
Für den Verkauf ist ein Nachweisdokument zu empfehlen. Dies ist in aller Regel die Handelsrechnung (erhalten sie von uns) oder eine Bestätigung, auf der der Verbrauch legaler CITES II Hölzer genannt
wird. Sollten keine derartigen Nachweise vorliegen, kann der Zoll oder die örtliche zuständige Landesbehörde Produkte beschlagnahmen, wenn sie von privat zum Verkauf angeboten werden. Wer die
Kaufbelege für seine vor dem 02.01.2017 erworbenen Instrumente aufbewahrt hat, oder anhand anderer eindeutiger Belege (z.B. Bestandsliste in der Steuererklärung, Importdokumente...) nachweisen kann,
dass die Instrumente vor dem 02.01.2017 erworben wurden, sollte diese Belege gut aufbewahren und jeweils eine Kopie bei dem Instrument belassen. Weiter braucht man vorläufig nichts zu unternehmen.